
Die folgenden Vorschriften gelten für alle Kraftfahrzeuge mit vier Rädern oder mehr, also für:
- Pkw
- Wohnmobile
- Nutzfahrzeuge & Lkw
- Anhänger
Motorräder sind ausgenommen.
Sommerregelung (16. Mai bis 14. Oktober)
In dieser Zeit dürfen Fahrzeuge in Italien nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren, wenn der Geschwindigkeitsindex der Reifen mindestens der im Fahrzeugpapier eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entspricht.
Ein Hinweis im Cockpit (z.B. durch einen Aufkleber) reicht nicht aus.
Die Reifengeschwindigkeit muss tatsächlich zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passen.
Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Geldstrafen.
Winterregelung (15. Oktober bis 15. Mai)
In vielen Regionen gilt im Winter eine Pflicht zur Verwendung von Winterreifen oder das Mitführen von Schneeketten.
Diese Regelung ist regional unterschiedlich und wird durch Verkehrsschilder angezeigt.
Während dieser Zeit darf mit Reifen gefahren werden, deren Geschwindigkeitsindex unter der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit liegt, wenn ein gut sichtbarer Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist und die angegebene Geschwindigkeit eingehalten wird.
Schneekettenpflicht
In bestimmten Gegenden ist das Mitführen von Schneeketten verpflichtend – das erkennst du an entsprechenden Hinweisschildern.
Spikereifen sind ganzjährig verboten
Die Nutzung von Spikereifen ist in ganz Italien untersagt – sowohl im Sommer als auch im Winter.
Strafen vermeiden – rechtzeitig prüfen
Verstöße gegen diese Regelungen können zu empfindlichen Geldstrafen führen.
Lass deine Bereifung daher rechtzeitig vor der Italienreise überprüfen – wir beraten dich gerne!
Reifen Russ
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